Mitbestimmung

„In Betrieben mit fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Betriebsräte gewählt.“
So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb und gibt dem Betriebsrat verbindliche Informations- und Mitbestimmungsrechte, die er auch beim Arbeitsgericht einklagen kann.

Mitbestimmung

Betriebsrat schützt die Gesundheit der Beschäftigten

Der Betriebsrat überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und kann dazu Maßnahmen verlangen. Das ist umso wichtiger, weil der Staat sich hier immer mehr heraushält. Bei den Aufsichtsbehörden ist in den letzten Jahren immer mehr zusammengespart und Personal abgebaut worden. Nur alle 20 bis 30 Jahre etwa taucht ein Arbeitsschutzkontrolleur im Betrieb auf. Ohne Betriebsrat ist also niemand da, der über die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wacht.

Betriebsrat schützt vor Entlassungen

Der Betriebsrat schützt vor Entlassungen. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist ungültig. Der Betriebsrat kann sein Veto gegen außerordentliche Kündigungen und Versetzungen einlegen. Und schließlich kann der Betriebsrat bei Betriebsänderungen und Schließungen auch einen Interessenausgleich mit Sozialplan erzwingen. Dadurch haben Beschäftigte zumindest höhere Abfindungen und bessere Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Betriebsschließungen werden teurer und schwieriger.
Mit Betriebsrat läuft es für alle besser: Ohne Betriebsrat haben Beschäftigte kaum Informationen, kaum Mitsprache und schlechtere Arbeitsbedingungen. Als IG Metall arbeiten wir eng mit den Betriebsräten in unserer Region zusammen und unterstützen wo wir können. Mit Qualifizierung, Beratung – persönlich und in enger Zusammenarbeit.

Was ist ein Betriebsrat?

Du denkst darüber nach einen Betriebsrat zu gründen? Dann melde dich bei deiner IG Metall. Wir beraten und unterstützen dich und deine Kollegen und Kolleginnen. Hier geht’s zum Kontaktformular.

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