Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt der Anwältin oder dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Unsere Experten in den IG Metall-Geschäftsstellen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Unseren Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.
Und: Anders als private Anwälte haben die Vertreterinnen und Vertreter des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes keine eigenen finanziellen Interessen. Sie können ihre Beratung deswegen ganz nach den Interessen des Rechtssuchenden ausrichten.